Förderstätte Schönbrunn

Förderstätte Schönbrunn

Menschen mit Behinderung, die in der Werkstatt nicht arbeiten können, finden in der Förderstätte ihren zweiten Lebensraum. In der Edith Stein Förderstätte erhalten sie Entwicklungsmöglichkeiten sowie Hilfen zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten.

Die Unterstützung in der Förderstätte ermöglicht dem behinderten Menschen am Leben in der Gemeinschaft und am Arbeitsleben teilzuhaben. Rechtsgrundlage für die Förderstätte ist der § 136, Abs. 3 SGB IX . Dieser beinhaltet, dass Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung nicht, nicht mehr oder noch nicht in einer Werkstatt arbeiten können, die Möglichkeit haben in einer Förderstätte einer Betätigung nachzugehen.