Fairer Handel stärkt Menschenrechte

Fairer Handel stärkt Menschenrechte

Heute, am 10. Dezember 1948, vor genau 75 Jahren wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet.

Aus diesem Grund möchten wir noch einmal die 10 Grundprinzipien des Fairen Handels in Erinnerung rufen, deren Einhaltung untrennbar mit den Menschenrechten verbunden ist. Nicht nur mit den bürgerlichen und politischen Rechten (wie Schutz der körperlichen Unversehrtheit, Sklavereiverbot, Meinungsäusserungsfreiheit, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, Diskriminierungsverbot und Minderheitenrechten), sondern auch mit den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten, wie sie unter anderem im „UN-Sozialpakt“ festgeschrieben sind. Dieser wurde am 16. Dezember 1966 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen einstimmig verabschiedet. Die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte sollen  zu einer menschenwürdigen Gestaltung der Lebensverhältnisse aller Menschen beitragen.

Menschenrechte werden täglich und weltweit verletzt, deshalb müssen sie immer wieder erkämpft und aus Neue verteidigt werden.

Die zehn Grundsätze des Fairen Handels ähneln teilweise auch den fünf Grundprinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die wiederum in zehn Übereinkommen („Kernarbeitsnormen“) konkret ausgestaltet sind und die Menschenrechtscharakter haben.

Die fünf Grundprinzipien der ILO sind:

  • Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
  • Beseitigung der Zwangsarbeit
  • Abschaffung der Kinderarbeit
  • Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf
  • Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Fairer Handel bietet ebenfalls Lösungen zur Erreichung der meisten der 17 Nachhaltigkeitsziele (SDG’s)