Petershausener Kaffee mit verkürztem Etikett

Petershausener Kaffee mit verkürztem Etikett

Bisher waren auf den Etiketten des Petershausener Kaffees der barocke Pertrichhof zu sehen sowie der flotte Reim „P-Kaffee – die faire Idee“. Darunter die Angabe, dass es sich bei dem Kaffee um einen 100 % Tansania-Hochlandkaffee handelt. Und da der Kaffee in einem Trommelröstverfahren langzeitgeröstet wird und  durch Verdampfungsprozesse Kaffesäuren abgebaut werden, wurde er mit „besonders magenfreundlich“ beworben.

Das geht nun nicht mehr. Denn die Aussage weist laut  Gutachten des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) „Verbraucher auf eine gute, d.h. unproblematische Verträglichkeit und besondere Bekömmlichkeit des Produktes hin, auch bei einem ‚empfindlichen‘ Magen.“ (Zitat aus dem Gutachten vom 10.1. 2022)

Für Kaffee sind solche gesundheitsbezogenen Aussagen lt. einer Europäischen Verordnung nicht zulässig. Ganz konkret verstoßen wir gegen die Vorgaben des Art.3 in Verbindung mit Art. 10 Abs. 3 der VO (EG) Nr. 1924/2006.

Das möchten wir natürlich nicht. Deshalb haben wir übergangsweise die Etiketten für  den 500g Kaffee und Espresso so beschnitten, dass das „besonders magenfreundlich“ weg ist. Zumindest ist so der oben erwähnten Vorgabe seit dem 2. Februar Genüge getan.

Und da bisher auch der vollständige Name und die Adresse des Lebensmittelunternehmers und zusätzlich (zur Angabe auf der eigentlichen Verpackung) ein nochmaliger Verweis auf das Mindesthaltbarkeitsdatum fehlten, haben wir ein Etikett für die Rückseite gestaltet. Mit ein paar zusätzlichen Angaben, wie die Kaffeebauern im Mahenge Hochland vom Fairen Handel profitieren und dass dieser von FLOCERT kontrolliert wird.

Alle Veränderungen erfolgten in einem sehr netten Austausch mit der Lebensmittelüberwachung des Landratsamts Dachau, die für die Kontrolle der Verordungen zuständig ist. Und zusätzlich mit Würzburger Partnerkaffee e.V.

So hat alles auch ein Gutes: Der Kunde erfährt jetzt etwas genauer, wofür er sein Geld ausgibt – und darüber hinaus,  dass der Kaffee ein echter „Arabica“ ist. Denn laut Prüfbericht liegt der der Stoff „16-O-Methylcafestol“, der als spezifischer Marker für Robusta-Kaffee gilt,  unterhalb der Nachweisgrenze.

Die beschnittenen Etiketten auf Vorderseite und die mit Klebstreifen befestigten Papieretiketten auf der Rückseite werden wir demnächst „professionalisieren“.